Die Mitgliederversammlung fungiert als das oberste Willenbildungsorgan. Sowohl als Kontroll- wie auch als Beratungsorgan wirkt der Aufsichtsrat. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und die Vertretung der Genossenschaft.
Geschäftsführender Vorstand
Vorstand
Vorstand
Aufsichtsratsvorsitzender
Aufsichtsrat
Aufsichtsrätin
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
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