Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung

Drei autonome Organe tragen unsere Genossenschaft

Die Mitgliederversammlung fungiert als das oberste Willenbildungsorgan. Sowohl als Kontroll- wie auch als Beratungsorgan wirkt der Aufsichtsrat. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und die Vertretung der Genossenschaft.

Der Vorstand

Sven Hauser

Geschäftsführender Vorstand

Jochen Nachtigall

Jochen Nachtigall

Vorstand

Peter Buga

Vorstand

Der Vorstand besteht aus 3 Personen. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft sein und werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen.

Ausführliche Informationen können Sie unserer Satzung, die Sie im Downloadbereich finden, entnehmen.

Der Aufsichtsrat

Aufsichtsratsvorsitzender Steffen Fischer

Steffen Fischer

Aufsichtsratsvorsitzender

Jens Rommel

Aufsichtsrat

Petra Engelhardt

Aufsichtsrätin

Christian Hofmann

Aufsichtsrat

Aufsichtsrat Günter Bayer

Günter Bayer

Aufsichtsrat

Manuel Donath

Manuel Donath

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 5 und höchstens 9 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein. Wahl bzw. Wiederwahl kann nur vor der Vollendung des 70. Lebensjahres erfolgen. Die Aufsichtsratmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt und haben den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern.

Ausführliche Informationen können Sie unserer Satzung, die Sie im Downloadbereich finden, entnehmen.

Die Mitgliederversammlung

gwg-mitglieder
Jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung hat ein Stimmrecht.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Das Mitglied soll sein Stimmrecht persönlich ausüben. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden. Der Vorstand legt in der ordentlichen Mitgliederversammlung den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einen Anhang) sowie den Geschäftsbericht nebst Bemerkungen des Aufsichtsrates vor. Der Aufsichtsrat berichtet in der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit. Ausführliche Informationen können Sie unserer Satzung, die Sie im Downloadbereich finden, entnehmen.

Der Geschäftsbericht

Der GWG Geschäftsbericht 2023

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