Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
Wir lösen Wohnungsprobleme für breite Schichten der Bevölkerung, indem wir unseren Mitgliedern Wohnqualität zu tragbaren Kosten im Mietwohnungs- und Gewerbebereich anbieten.
Beim Neubau, sowie der Modernisierung, der Instandhaltung und der Wohnumfeldverbesserung haben die Interessen der Mitglieder oberste Priorität. Die Mitglieder werden durch ihre Geschäftsanteile Miteigentümer und erhalten durch Dauernutzungsverträge ein Wohnrecht auf Lebenszeit.
Aufgrund unserer langjährigen Tradition sehen wir uns verpflichtet, uns an einer langfristigen Sicherung der Wohnungsversorgung unserer Mitglieder zu orientieren.
Die GWG-Satzung. Die vollständige Satzung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Neustadt bei Coburg eG zum Nachlesen.
Die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft (GWG) Neustadt stellt entsprechend ihrem Satzungsgedanken breiten Schichten der Bevölkerung preiswerten Wohnraum zur Verfügung.
Bereits kurz nach dem Ende des 1. Weltkrieges wurde die Gemeinnützige Genossenschaft in Neustadt bei Coburg gegründet.
Aus der Not entwickelt. Die Männer, die unsere Genossenschaft am 13. Februar 1922 gründeten, hatten keine Illusionen. Sie hatten die Not vor Augen. Knapp vier Jahre waren seit dem Ende des “Großen Krieges” vergangen und es gab kaum ein Zeichen eines wirtschaftlichen Neubeginns. Inflation und Wohnungselend kennzeichneten die Lage.
Gemeinnützige
Wohnungsbaugenossenschaft
Neustadt b. Coburg eG
Wir sind für Sie da:
Montag – Mittwoch:
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung